- Opfervertretung / Opferanwalt -
Sie sind Opfer einer Straftat geworden? Dann sollten Sie unbedingt die Kontaktierung eines Anwalts in Betracht ziehen! Wir können Ihnen helfen! Wir sind 24/7 erreichbar (auch am Wochenende)!
Vor allem bei Delikten, wie "häuslicher Gewalt", "Vergewaltigung" oder "Körperverletzungen" kann die Einschaltung eines Opferanwalts hilfreich sein.
Wir begleiten Sie von Anfang bis Ende, von der Anzeigenerstattung bei der Polizei bis zum letzten Prozesstag! Sie erhalten bei uns nicht nur eine juristische Unterstützung, sondern auch eine emotionale Betreuung während des gesamten Verfahrens! Im Rahmen des Eilrechtsschutzes besteht zudem die Möglichkeit ein Kontakt-, bzw. Näherungsverbot, gegen den Täter zu erwirken!
"Juristische Möglichkeiten" und "Kosten":
Als Opfer einer Straftat haben Sie bei zahlreichen Delikten die Möglichkeit am späteren Strafverfahren teilzunehmen! Dies gilt insbesondere bei "Sexualdelikten" und "Körperverletzungsdelikten". Hierbei besteht in vielen Fällen die Möglichkeit, dass wir Ihnen als "Nebenklägervertreter" gerichtlich beigeordnet werden. Die "Kosten" werden zunächst von der Staatskasse übernommen! Bei einer Verurteilung trägt der Angeklagte dann letztlich die Kosten.
Inzwischen übernehmen auch immer mehr Rechtsschutzversicherungen die Anwaltskosten einer Nebenklage.
Als Nebenkläger/-in steht Ihnen während des Strafverfahrens eine Vielzahl von Rechten zu.
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Akteneinsicht
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Fragerecht in der Hauptverhandlung
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Stellung von Beweisanträgen
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Antrag auf Schmerzensgeld
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usw.
Viele Opfer schämen sich, bzw. ihnen ist die erlittene Tat sogar peinlich. Möglicherweise geht es Ihnen gerade ganz genauso. Dies muss aber nicht so sein!
Rufen Sie uns einfach an und schildern uns, was konkret vorgefallen ist. Danach werden wir gemeinsam eine Lösung finden und das weitere Vorgehen besprechen!